KI-Wissen · Datenschutz
Welche Daten darf ich in KI eingeben?
Mit den richtigen Regeln und der passenden Plattform lässt sich KI datenschutzkonform im Alltag nutzen. Diese Seite zeigt für jede Art von Daten den passenden Weg.
Wegweiser
Um welche Daten geht es?
Wähle die Art der Daten und sieh, wie du sie sicher mit KI nutzt.
Deine Daten
Ein Klick genügt.
| Datenart | Empfohlener Weg | Beispiele |
|---|---|---|
| Öffentliche Daten | Direkt nutzbar | Produktbeschreibungen, allgemeine Informationen |
| Interne Geschäftsdaten | In einer Firmenlösung wie Langdock | Prozessbeschreibungen, interne Berichte |
| Personendaten von Kunden | In Langdock, wenn möglich anonymisiert | Kontaktdaten, Kaufhistorie, Korrespondenz |
| KI-erstellte Bilder | Direkt nutzbar, bei Personen mit Einwilligung und Kennzeichnung | Illustrationen, Fotos von Personen, täuschend echte Bilder |
| Personendaten von Mitarbeitenden | In Langdock, mit geklärtem Zweck | Löhne, Beurteilungen |
| Besonders schützenswerte Daten | Mit vorgängiger Fachprüfung | Gesundheit, Religion, Strafregister |
Die Lösung
Langdock: KI mit Datenschutz aus der Box
Langdock ist eine KI-Plattform für Unternehmen. Alle Daten werden in der EU verarbeitet, die Plattform ist nach ISO 27001 und SOC 2 zertifiziert, und deine Daten werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Dein Team arbeitet mit GPT, Claude und Gemini an einem Ort, ohne dass Daten in kostenlose Chat-Tools wandern.
Langdock kennenlernen →Drei Fragen
Drei Fragen für einen sicheren Start
Wenn du weisst, welche Daten in welches Tool gehören, ist der Rest einfach.
Welche Daten?
Ordne deine Daten nach Sensibilität ein (siehe Tabelle oben). Mit öffentlichen und internen Geschäftsdaten kannst du sofort starten.
Wo verarbeitet?
Am besten lokal oder in der Schweizer Cloud. Auch EU-Hosting mit Vertrag passt, wie bei Langdock. Bei US-Anbietern helfen anonymisierte Daten.
Wer hat Zugriff?
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt Training, Einsicht und Löschung. Bei Langdock werden Daten nicht fürs Training verwendet.
Praxis-Regeln
Sechs Regeln für den Alltag
Teile deine Daten in Stufen ein. So siehst du auf einen Blick, welcher Weg zu welchen Daten passt.
Starte mit öffentlichen Informationen und internen Geschäftsdaten. Das gelingt sofort.
Anonymisiere Personendaten, bevor du sie an ein KI-Tool gibst. Für die meisten Aufgaben genügt das.
Schliesse mit jedem KI-Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab und wähle Anbieter, die Daten nicht zum Training verwenden.
Nutze für Kundendaten eine Business-Lösung wie Langdock statt eines kostenlosen Chat-Tools.
Schule dein Team. Sicherer Umgang entsteht durch klare Gewohnheiten im Alltag.
Rechtlicher Rahmen
Was für Schweizer KMU gilt
| Regelwerk | Gilt für |
|---|---|
| Datenschutzgesetz (DSG) | Alle Unternehmen in der Schweiz. Es regelt den Schutz von Personendaten, die Informationspflicht und die Datensicherheit. |
| DSGVO (EU) | Unternehmen, die Daten von Personen aus der EU verarbeiten. Die Anforderungen sind strenger. |
| EU AI Act | Unternehmen, die KI-Systeme im EU-Raum einsetzen. Er teilt KI-Systeme nach Risiko ein und verlangt, täuschend echte KI-Bilder, Videos und Audioinhalte zu kennzeichnen. |
Wichtig: Diese Seite ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine individuelle Datenschutzprüfung. Für Branchen mit besonderen Vorgaben, etwa Gesundheit oder Finanzen, braucht es spezialisierte Beratung.
Häufige Fragen
Fragen zu Datenschutz und KI
Dürfen wir ChatGPT verwenden?
Ja. Für unkritische Inhalte genügt die kostenlose Version. Für Personendaten und vertrauliche Geschäftsdaten eignet sich eine Business-Lösung mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, zum Beispiel Langdock.
Ist die Cloud sicher genug?
Ja, wenn der Anbieter passt. Hosting in der Schweiz oder der EU mit Vertrag genügt in den meisten Fällen. Bei Anbietern in den USA helfen anonymisierte Daten.
Brauchen wir einen Datenschutzberater?
Für erste Schritte mit unkritischen Daten ist sie nicht nötig. Sobald Personendaten im Spiel sind, lohnt sich eine Beratung.
Muss ich KI-erstellte Bilder kennzeichnen?
Täuschend echte Bilder, Videos oder Audioinhalte von Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) müssen im EU-Raum seit dem 2. August 2026 als KI-generiert gekennzeichnet werden. Illustrationen und klar erkennbare Grafiken sind davon in der Regel nicht betroffen. Für die Schweiz gibt es kein eigenes KI-Gesetz, relevant wird die Pflicht, wenn deine Inhalte in der EU erscheinen. Fotos erkennbarer Personen verarbeitest du nur mit deren Einwilligung.
Wie sieht das bei Langdock aus?
Langdock verarbeitet die Daten in der EU, ist nach ISO 27001 und SOC 2 zertifiziert und nutzt deine Daten nicht für das Training von KI-Modellen. Damit steht dir eine datenschutzkonforme Lösung für den Alltag zur Verfügung.
Unsicher, welche Daten in dein KI-Tool dürfen?
Discovery buchenoder schreib an info@reutlinger-innovation.ch