KI-Wissen · Transparenz

Was muss ich als KI kennzeichnen?

Mit einem kurzen, sichtbaren Hinweis schaffst du Vertrauen und bist auf der sicheren Seite. Diese Seite zeigt, wann eine Kennzeichnung gilt und wie sie in einem Satz gelingt.

Wegweiser

Worum geht es bei dir?

Wähle einen Inhalt und sieh, was zu tun ist.

InhaltKennzeichnen?
Chatbot auf der WebsiteZu Beginn auf die KI hinweisen
KI-TelefonassistentZu Beginn der Ansage hinweisen
Bild ohne echte PersonenMeist keine Pflicht
Täuschend echtes Bild, Video oder AudioAls KI-generiert kennzeichnen
Werbe- oder MarketingtextMeist keine Pflicht
Text zu einem öffentlichen ThemaKennzeichnen, ausser ein Mensch verantwortet ihn
Meeting mit KI-ProtokollTeilnehmende vorher informieren
Interner E-Mail-EntwurfKeine Kennzeichnung nötig
E-Mail an Kunden, von dir geprüftKeine Kennzeichnung nötig
Automatische KI-Antwort per E-MailKurz auf die KI hinweisen

Formulierungen

Ein Satz genügt

Halte den Hinweis kurz, sichtbar und verständlich. Diese Vorlagen kannst du übernehmen.

Chat

«Ich bin ein KI-Assistent von [Firma]. Wobei kann ich helfen?»

Telefon

«Sie sprechen mit dem KI-Assistenten von [Firma].»

Bild oder Video

«Dieses Bild wurde mit KI erstellt.»

Text

«Dieser Text wurde mit KI erstellt und von [Name] geprüft.»

Rechtlicher Rahmen

Was für Schweizer KMU gilt

RegelwerkWas es für dich bedeutet
EU AI Act, Art. 50Regelt die Kennzeichnung von KI-Interaktionen, Deepfakes und bestimmten Texten. Er gilt auch für Unternehmen ausserhalb der EU, sobald ihre Systeme oder Inhalte in der EU genutzt werden.
SchweizEs gibt noch kein eigenes KI-Gesetz. Es gelten das Datenschutzgesetz (DSG) und branchenspezifische Vorgaben.
FristenDeepfakes und bestimmte Texte: seit 2. August 2026. Hinweise bei KI-Interaktionen und technische Markierung durch Anbieter: teils Übergangsfristen bis 2. Dezember 2026.

Wichtig: Diese Seite ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit oder in regulierten Branchen lohnt sich eine individuelle Prüfung.

Häufige Fragen

Fragen zur Kennzeichnung

Gilt der EU AI Act auch für Schweizer KMU?

Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz. Der EU AI Act gilt aber auch für Unternehmen ausserhalb der EU, sobald ihre KI-Systeme in der EU angeboten werden oder ihre Inhalte dort erscheinen.

Ab wann gelten die Pflichten?

Für täuschend echte Bilder, Videos und Audioinhalte sowie bestimmte Texte gilt die Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026. Für Hinweise bei KI-Interaktionen und die technische Markierung durch Anbieter gelten teils Übergangsfristen bis 2. Dezember 2026.

Muss ich alles kennzeichnen, was mit KI entstanden ist?

Nein. Erfasst sind vor allem täuschend echte Bilder, Videos und Audioinhalte, bestimmte Texte zu öffentlichen Themen und KI-Interaktionen. Werbetexte und interne Entwürfe sind in der Regel nicht betroffen.

Wie kennzeichne ich richtig?

Kurz und sichtbar, direkt am Inhalt oder zu Beginn des Kontakts, zum Beispiel «KI-generiert» oder «Ich bin ein KI-Assistent». Ein Hinweis nur in den AGB oder im Impressum reicht nicht.

Daniel Reutlinger

Daniel Reutlinger

Ich arbeite täglich mit diesen Modellen und richte sie für KMU ein. Die Empfehlungen hier beruhen auf dem, was sich im Alltag bewährt hat. Ändert sich etwas Wesentliches, passe ich die Seite an.

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